Mitgliedschaft

 

Wir freuen uns über neue schießsportbegeisterte und zuverlässige Mitglieder; bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf. Gern können Sie vorher in den Trainingszeiten am Probeschießen teilnehmen.

 Um in den Verein einzutreten, muss eine Aufnahmegebühr und ein Jahresbeitrag bezahlt werden.

Die Aufnahmegebühr ist einmalig, der Jahresbeitrag wird jährlich per Einzugsermächtigung eingezogen.

Die Höhe der Aufnahmegebühr sowie des Jahresbeitrages finden Sie in der Beitragsordnung.

Download: Die Beitragsordnung als PDF

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, 15 Arbeitsstunden für den Verein pro Jahr zu leisten. 

Diese Arbeitsstunden können z.B. bei der Standbetreuung, beim Reinigen, Instandhalten, Erweitern des Schießstandes und des Vereinshausees erbracht werden und werden gegenüber dem Vorstand abgerechnet.

Vereinsmitglieder, die dem nicht nachkommen können oder wollen, beispielsweise aufgrund von Zeitmangel oder Krankheit, bezahlen für jede nicht geleistete Stunde 10 €.

Dieser Beitrag ist keine "Strafe", sondern schafft Gerechtigkeit gegenüber jenen Mitgliedern, welche 15 oder mehr Arbeitsstunden im Jahr zum Wohle des Vereins leisten.